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der Evangelischen Kirchengemeinden
Ettlenschieß, Reutti und Urspring
Jahreslosung 2025
Bekanntmachung zur Synodalwahl
Am 1. Advent, den 30. November dieses Jahres wird die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg neu gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder ab 14 Jahren, die nicht nach den Bestimmungen der Wahlordnung der evangelischen Landeskirche von der Wahl ausgeschlossen sind. Wie bei der Wahl zu den Kirchengemeinderäten auch, hat die Synodalwahl das Ziel, Männer und Frauen in die Synode zu berufen, die willens und fähig sind, zur Sammlung und Sendung, zum Aufbau und zur Ordnung der Landeskirche diesen Dienst der Leitung zu übernehmen.
Wählbar sind alle wahlberechtigten Gemeindeglieder, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereit sind, das Gelübde einer Synodalin oder eines Synodalen unserer Landeskirche abzulegen. Dieses lautet:
„Ich gelobe vor Gott, mein Amt als Mitglied der Landessynode im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, zu führen. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, ich will die Verfassung der Kirche gewissenhaft wahren und darauf achthaben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt werde.
So will ich treulich mithelfen, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus.“
Gewählt werden in unserem Wahlkreis Nr. 9 „Geislingen-Göppingen, Blaubeuren, Ulm“ fünf Laiinnen oder Laien, sowie zwei Theologinnen oder Theologen. Die Gemeindeglieder werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge für die Wahl der Landessynode einzureichen.
Wahlvorschläge müssen – für Theologen und Laien getrennt – in zahlenmäßig geordneter Reihenfolge die Namen der Bewerber samt Beruf und Wohnort enthalten. Sie dürfen nicht mehr als dreimal so viel Theologen und Laien enthalten, als solche zu Synodalen zu wählen sind. Wahlvorschläge müssen von mindestens 20 im Wahlkreis wahlberechtigten Kirchengemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Wohnung unterzeichnet sein, wobei niemand mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen darf.
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 19. September bis 18 Uhr beim Vorsitzenden des Vertrauensausschusses, Schuldekan Thomas Holm, per E-mail (
Details hinsichtlich der Wahlberechtigung, der Wählbarkeit und der Einreichung der Wahlvorschläge sind in der Kirchlichen Wahlordnung nachzulesen.
Neues aus der Steuerungsgruppe: auf dem Weg zur Verbundkirchengemeinde
Übrigens...
Wer sich die Folien der Präsentation aus der Gemeindeversammlung von KGR Andreas Borchert in Ruhe im Voraus oder im Nachgang durchlesen möchte kannt das gerne tun. Wir stellen das Material hier zum Download zur Verfügung:
Bild: KGR-Vollversammlung am 23. März 2024 in Ballendorf
Wir werden „Verbundkirchengemeinde“!
Am Dienstag, den 5. November fand eine Vollversammlung im Evangelischen Gemeindehaus Lonsee statt. Eingeladen waren alle Kirchengemeinderäte aus Urspring, Reutti, Ettlenschieß und Lonsee-Halzhausen-Luizhausen und Sinabronn. Der Inhalt: wir werden Verbundkirchengemeinde.
Nochmals zur Vorgeschichte: Der starke Rückgang an Kirchenmitgliedern und Pfarrpersonen veranlasst die Landeskirche bzw. den Kirchenbezirk Ulm zu gravierenden Veränderungen. Die große Veränderung bei uns ist, dass die Pfarrstelle Urspring bis spätestens 2030 gestrichen wird; unter Umständen sogar früher, falls Pfarrerin und Pfarrer Aichinger die Stelle vor 2030 verlassen sollten.
Es gab daher bereits eine Informationsveranstaltung mit allen Kirchengemeinderäten am 19. Dezember 2023 im Evangelischen Gemeindehaus Lonsee. Es stellte sich die Frage: wie gehen wir mit der neuen Situation um? Es folgte ein Treffen der Vorsitzenden aller Kirchengemeinden am 7. Februar im Dorfgemeinschaftshaus in Ettlenschieß mit einem offenen Austausch.
Eine entscheidende Hürde wurde auf der Vollversammlung am 23. März 2024 im Gemeindehaus in Ballendorf genommen. Kirchengemeinderat Andreas Borchert stellte uns die verschiedenen Handlungsoptionen vor. Wir waren uns am Ende darin einig, dass wir die Zukunft gemeinsam gestalten wollen und bis zur Kirchenwahl im Dezember 2025 eine neue Struktur für die Kirchengemeinden schaffen wollen.
Es wurde somit eine „Steuerungsgruppe“ gegründet. Die Steuerungsgruppe hatte den Auftrag, stellvertretend für alle Gremien eine neue Ortssatzung für eine zukunftsfähige Gemeindestruktur zu entwickeln, in der eine konstruktive Zusammenarbeit möglich ist. In insgesamt neun (!) Sitzungen (am 16. April, 2. Mai, 14. Mai, 5. Juni, 12. Juni, 25. Juni, 10. Juli, 1. Oktober und am 11. November) erarbeitete die Steuerungsgruppe die rechtlichen Voraussetzungen („Ortssatzung“) zur Bildung einer sogenannten „Verbundkirchengemeinde“. Das war Vorgabe, die wir in Ballendorf erhalten hatten.
Auf der Vollversammlung am 5. November 2024 im Evangelischen Gemeindehaus Lonsee war es dann so weit: die Ergebnisse aus der Steuerungsgruppe wurden präsentiert.
Wir werden Verbundkirchengemeinde. Das bedeutet, die bisherigen Kirchengemeinden bleiben als Körperschaften öffentlichen Rechts mitsamt ihren Besitztümern bestehen. Ebenso wird es weiterhin örtliche Kirchengemeinderäte geben, allerdings in deutlich kleinerer Größe (mindestens 2, danach abhängig der Gemeindegliederzahl).
Die große Veränderung besteht nun darin, dass wir künftig einen großen „Verbundkirchengemeinderat“ haben werden, der regelmäßig für alle Gemeinden tagt und entscheidet. Auch der jährliche Haushalt ist davon betroffen. So lassen sich die Leitungsprozesse leichter koordinieren. Der örtliche Kirchengemeinderat wird nur für die Organisation von Wahlen und bei Entscheidungen über die Besitztümer der Gemeinde einberufen.
Konkret bedeutet dies, dass der neue Verbundkirchengemeinderat aus insgesamt 17 gewählten Kirchengemeinederäten bestehen wird:
Kirchengemeinde |
vorher |
in der VKG |
KG Ettlenschieß |
5 |
3 |
KG LonseeHalzhausenLuizhausen |
7 |
7 |
KG Reutti |
4 |
2 |
KG Sinabronn |
6 |
2 |
KG Urspring |
5 |
3 |
Insgesamt |
27 |
17 + 3 + 1 |
Zu den gewählten Kirchengemeinderäten kommen noch die „nichtgewählten“ Gremienmitglieder hinzu: namentlich Pfarrerin und Pfarrer Aichinger, Pfarrer Jaeckel und die Assistenz der Gemeindeleitung[1] Fritzi Urech (wenn die Pfarrstelle Urspring wegfällt, wird es dann nur noch eine Pfarrerin bzw. ein Pfarrer sein).
Wer mit der Gremienarbeit vertraut ist, weiß: das neue Gremium ist mit seinen 21 Mitgliedern freilich immer noch sehr groß. Aus diesem Grund soll es künftig einen Verwaltungsausschuss und einen Bauausschuss geben.
Diese beiden Ausschüsse sind mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, sodass sie stellvertretend für den Verbundkirchengemeinderat Entscheidungen treffen können. Dies soll den großen Verbundkirchengemeinderat entlasten. Die Sitzungen des Verbundkirchengemeinderats sind dadurch entweder kürzer oder es sind weniger Sitzungen im Jahr notwendig (z.B. nur jeden 2. Monat).
Genauere Informationen zur Bildung der Verbundkirchengemeinde erhalten Sie gerne in den jeweiligen Gemeindeversammlungen:
Diese fanden und finden statt:
- am 7. November um 20.00 Uhr im Christusbundhaus Urspring
- am 11. November um 20.00 Uhr in der Kirche in Ettlenschieß
- am 21. November um 20.00 Uhr in der Kirche in Reutti
- am 26. November um 20.00 Uhr in der Kirche in Sinabronn
- am 28. November um 20.00 Uhr im Rathaus in Luizhausen
- am 8. Dezember um 11.30 Uhr (nach dem Gottesdienst) in der Marienkirche in Lonsee
Unser Ziel ist es, dass wir bereits zur Kirchenwahl im Dezember 2025 die Strukturmaßnahme umsetzen können. Warum so früh? Warum setzen wir die Veränderungen nicht erst 2030 um, bzw. dann, wenn Pfarrerin und Pfarrer Aichinger die Stelle verlassen? Dies hat folgenden Grund: Bei einer späteren Umsetzung der Strukturmaßnahme müssten wir bei einem vorzeitigen Abgang von Pfarrerin und Pfarrer Aichinger in der Folgezeit bis zur Kirchenwahl 2031 mit einem enorm großen Gremium bestehend aus 27 gewählten Mitgliedern weiterarbeiten. Ein so großes Gremium wäre allerdings nur schwer arbeitsfähig. Insofern gilt: Ja, die Veränderungen sind schmerzhaft und kommen für Manche gefühlt etwas zu schnell. Sie können aber darauf vertrauen, dass wir als Gremien unter den schwierigen gegebenen Bedingungen natürlich alles dafür tun werden, dass alle Gemeinden bestmöglich vertreten sind.
Nun haben wir noch eine Bitte: Gerne können Sie die Kirchengemeinderät:innen und Pfarrer:innen auf die Veränderungen ansprechen. Wir bitten Euch sogar darum: Begleiten Sie uns bei unserer Arbeit mit Ihrer Kritik, mit Ihren Anregungen und natürlich auch mit Ihrem Gebet! Bei der Gestaltung der anstehenden Veränderungen sind wir auf Ihr Verständnis, Ihr Wohlwollen und Ihre Unterstützung angewiesen.
Herzliche Grüße,
Anneliese Konold (Sinabronn), Hans-Georg Junginger & Mandy Eberhardt (Ettlenschieß), Sonja Schall (Luizhausen), Elke Röder (Reutti), Andreas Borchert (Lonsee), Eberhard Prinzing (Urspring), Pfarrer Gerald Aichinger, Pfarrerin Isabel Aichinger, Pfarrer Maximilian Jaeckel
[1] Die sog. „Assistenz der Gemeindeleitung“ vereint die Tätigkeiten von Aufgaben im Pfarramtssekretariat und der Kirchenpflege (Kirchenfinanzen).
Bild: erste Steuerungsgruppensitzung in der Molke in Reutti am 16. April 2024